Selbstanzeige half nichts: Steuersünder verurteilt
Alle Register an Milderungsgründen zog der St.Pöltener Richter Markus Pree beim Urteil gegen einen 44-jährigen Unternehmer aus dem Bezirk Wien-Umgebung, der es „verabsäumt“ hatte, einem Teil seiner Steuerpflichten nachzukommen.
WIEN UMGEBUNG / ST. PÖLTEN (ip). Nachdem bis 2008 die Ehefrau des Angeklagten für Buchhaltung beziehungsweise steuerrechtliche Belange zuständig war, übernahm der Geschäftsführer und bis Oktober 2009 alleinige Gesellschafter der Firma wegen privater Probleme auch diese Aufgaben. Ein vorübergehender Mangel an Arbeitskräften erforderte darüber hinaus einen entsprechend verstärkten Einsatz des Firmenchefs, weshalb er vermutlich, seiner Aussage nach, das Einreichen beziehungsweise Bezahlen seiner Umsatzsteuervoranmeldung in Höhe von insgesamt rund 260.000 Euro verabsäumt hatte.
„Ich habe registriert, dass das nicht mehr funktioniert“, gestand der Beschuldigte vor Gericht und versuchte erst gar nicht, sich auf „Fahrlässigkeit“ hinauszureden. Einer Selbstanzeige beim zuständigen Finanzamt im Mai 2009 folgte das Angebot einer Ratenzahlung seitens der Behörde. Da der Unternehmer aber nicht in der Lage war, dieser Vereinbarung nachzukommen, hatte die Selbstanzeige auch keine strafbefreiende Wirkung.
Teils bedingte Geldstrafe
Bei einem möglichen Strafmaß von mehr als 500.000 Euro kam der Angeklagte aber äußerst glimpflich davon. Pree verurteilte den Unternehmer zu einer Geldstrafe in Höhe von 45.000 Euro, wovon 22.500 mit einer Probezeit von drei Jahren nur bedingt ausgesprochen wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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