Spritztour mit 1,04 Promille
BAUMGARTEN/KORNEUBURG. Böse Folgen hatte für einen 20-jährigen Lenker aus Zwerndorf am 9.8.2009 eine Fahrt mit vier Beifahrern zwischen 16 und 22 Jahren besetzten PKW.
Um etwa 1 Uhr lenkte der Grundwehrdiener von einem Jugendzentrum in Baumgarten kommend einen nicht zum Verkehr zugelassenen, mit drei unterschiedlichen Reifentypen ausgestatteten PKW im Ortsgebiet von Baumgarten, als er ohne Licht mit überhöhter Geschwindigkeit von der Fahrbahn abkam und in eine Baumgruppe donnerte. Ergebnis: der Lenker und ein Beifahrer schwer, drei weitere Beifahrer leicht verletzt.
Da der Blutalkoholgehalt des Lenkers bei 1,04 ‰ lag, drohte unter diesen Voraussetzungen eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei oder vier Monaten wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen.
Geradezu mit Engelszungen versuchte der Verteidiger Dr. Leopold Boyer den Richter des Landesgerichtes Korneuburg Mag. Franz Furtner davon zu überzeugen, dass es diesfalls nicht der Verhängung einer unbedingten Freiheitsstrafe bedürfe, um den Unglückslenker von weiteren Alkofahrten abzuhalten. Und sein engagiertes Plädoyer hatte Erfolg!
Das Urteil: eine unbedingte Geldstrafe von 960 Euro und drei Monate Freiheitsstrafe, ¬diese bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren. Man hörte es im Verhandlungssaal deutlich, wie dem Angeklagten ein (ziemlich schwerer) Stein vom Herzen fiel. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Vertreterin der Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab und könnte daher binnen drei Tagen Berufung wegen zu geringer Strafe anmelden.
Obwohl sämtliche Beifahrer auf Schmerzensgeldansprüche verzichteten, kommt auf den Angeklagten noch einiges zu: der ¬Sozialversicherungsträger, der für die Heilungskosten der Beifahrer aufkommen muss, wird sich mit Sicherheit beim Lenker regres¬sieren.
Michael Rath
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