Schülerbeihilfe: Die Antragsfrist endet mit 31. Dezember
Für eine Auszahlung der Schülerbeihilfe ist die rechtzeitigen Antragsabgabe wichtig.
BEZIRK. Die Antragsfrist für Schülerbehilfe endet mit 31. Dezember. „Die Anträge auf Schul- und Heimbeihilfen können immer nur für das laufende Schuljahr gestellt werden und müssen bis spätestens Ende des Kalenderjahres beim Landesschulrat für Kärnten eingereicht werden“, warnt der amtsführende Präsident Rudolf Altersberger.
Rechtzeitigen Antragsabgabe
Er ruft zur rechtzeitigen Antragsabgabe in den nächsten Tagen auf, denn zu den Weihnachtsfeiertagen und durch Beurlaubungen sind die Schulsekretariate geschlossen. Bei Verspätung erfolgt eine Kürzung der Beihilfe.
Der Grundbetrag für die Beihilfe beträgt pro Schuljahr 1.130 Euro, für die Heimbeihilfe inklusive Fahrtkostenbeihilfe 1.485 Euro. Im Vorjahr wurden 3.500 Anträge gestellt und rund zwei Mio. Euro ausbezahlt.
Die Formulare
Antragsformulare liegen in allen Direktionen der Polytechnischen Schulen, mittleren und höheren Schulen auf.
Homepage: schuelerbeihilfen.bmbf.gv.at Unter www.schulbeihilfenrechner.at prüft ein Beihilfenrechner die Voraussetzungen der Bedürftigkeit.
Nähere Infos: 0463/5812- 311 oder 312.
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