Verzehrverbot für Fische aus der Gurk
Betroffen ist nun der Bereich flussabwärts der Gurk.
BEZIRK ST. VEIT. Bereits seit fast 20 Jahren besteht ein Verzehrverbot für Fische aus dem unmittelbaren Bereich unterhalb der Deponie K20 in Brückl. Seit der Befischung nach dem HCB Skandal gelte das nun auch für den weiteren Flussverlauf flussabwärts.
HCB war nachweisbar
Bei Beprobungen seien sowohl HCB, als auch HCBD, nachweisbar gewesen. Für Fische, die oberhalb der Deponie gefangen werden, bestehe dieses Verbot nicht. Auch Fische aus Fischzuchten seien gefahrlos genießbar, so Fischereireferent Gerhard Köfer.
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