Kontrollausschuss St. Veit
Aufhebung der gefassten Beschlüsse ist nicht gerechtfertigt
FP-Stadtrat Herwig Kampl ortet einen Skandal im St. Veiter Kontrollausschuss. Die Gemeindeaufsicht des Landes prüfte nun den Fall.
ST. VEIT. Der St. Veit FP-Stadtrat Herwig Kampl zeigte einen Formalfehler der Stadt St. Veit auf: Laut der Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung dürfen der Bürgermeister und die sonstigen Mitglieder des Gemeindevorstandes sowie deren Ersatzmitglieder nicht Mitglied des Kontrollausschusses sein. Im Kontrollausschuss der Stadt saßen allerdings dementsprechende Mitglieder der SVP und SPÖ (hier geht's zum Beitrag).
Die Gemeindeaufsicht prüfte den Fall und stellte nun fest, dass der Kontrollausschuss weder nach außen gerichtete noch eigenständige Handlungen setzen kann, sondern vielmehr lediglich als vorberatendes Hilfsorgan des Gemeinderates tätig wird. Die Aufhebung der durch den Kontrollausschuss gefassten Beschlüsse ist daher nicht gerechtfertigt ist.
Sitzungsgelder spenden
"Der Kontrollausschuss kann in allen Bereichen der Stadtgemeinde selbstständig tätig werden und auch ohne Auftrag des Gemeinderates Sonderprüfungen von Organen und Budgets, sowie von Gemeinde-Projekten wie beim Wohnbauprojekt in der Gerichtsstraße jederzeit anordnen", merkt Kampl an. Für die angeführte Kontrollausschuss-Sitzung am 7. Oktober 2020, die nach ein paar Minuten beendet wurde, fordert der Obmann der St. Veiter Freiheitlichen die Mitglieder des Kontrollausschusses auf, die dafür überwiesenen Sitzungsgelder an eine karitative Organisation zu spenden. Zudem fordert Kampl eine Verschärfung beziehungsweise Reform der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung. Sollte dies nicht passieren, mutiere der Kontrollausschuss zu einem "zahnloser Tiger“.
Stellungnahme der Stadt
"Alle Schritte, die notwendig waren, um den Fehler in der Zusammensetzung des Kontroll- und Kassenprüfungsausschusses zu korrigieren, sind umgesetzt. Die Gremien sind seit der letzten Gemeinderatssitzung wieder ordnungsgemäß besetzt und entsprechen der Stellungnahme der Gemeindeaufsicht", heißt es in einer Stellungnahme der Stadt. Es seinen zudem rückwirkend keine aufsichtsbehördlichen Schritte notwendig.
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