Das neue EU-Gesetz kostet Geld
Neue EU-Verordnung: Der bäuerliche Milchhof Sonnenalm rechnet mit erheblichen Mehrkosten.
KLEIN ST. PAUL (bek). Mehr als 900 Wirte und Hoteliers besuchten bisher die Allergenschulungen in Kärnten. Bei Verstößen winken bis zu 50.000 Euro Strafe. Ab 13. Dezember sind sie verpflichtet, ihre Gäste über die Zusammenstellung der Speisen zu informieren. Die Lebensmittelverordnung betrifft auch die Sonnenalm.
Hohe Umstellungskosten
Alle Produkte des Klein St. Pauler Unternehmens erhalten neue Verpackungshinweise. "Wirklich etwas Neues ist es nicht, in unserem Bereich gibt es ständig Änderungen", meint Geschäftsführer Hannes Zechner. Das Problem sei bei der Sonnenalm allerdings die Größe. "Die kleine Stückzahlen haben einen höheren Kostenanteil. Die Umstellung auf die neue Etikettierung auf den Verpackungen kostet 20.000 bis 30.000 Euro", vermutet Zechner. Auch lässt er die Produkte untersuchen, um den Nährwertgehalt festzustellen. Derzeit ist eine Nährwertkennzeichnung freiwillig, spätestens im Dezember 2016 ist die Ausweisung Pflicht.
Ziegenkäse für Allergiker
Zum Glück gebe es eine Aufbrauchfrist der alten Verpackungen, sonst müsste man diese entsorgen. Für Zechner ist es müßig, sich über die EU-Bestimmungen zu ärgern. "An Gesetze muss man sich halten". Er sieht aber das künftige Layout der Verpackungen skeptisch. Die Kennzeichnungen verlangen viel Platz – eine Diskrepanz zwischen Marketing und der gesetzlichen Umsetzung", so Zechner. Bis zu 50 Artikel produziert die Sonnenalm, auch Bio-Ziegenkäse. "Die Nachfrage steigt nach Ziegen-Erzeugnissen. Bei Kuhmilch-Allergien sind sie eine gute Alternative."
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