Ärzte-Bereitschaftsdienste im Burgenland
Klage des Landes vom VfGH abgewiesen
Der VfGH hat einen Antrag der Burgenländischen Landesregierung zum Ärztegesetz 1998 abgewiesen. Das Land sprich von formalen Gründen und sieht sich inhaltlich bestätigt – so wie die Ärztekammer BURGENLAND. Seit Mitte 2021 ist der Bereitschaftsdienst an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen für praktische Ärzte im Burgenland nicht mehr verpflichtend. Die Landesregierung hatte deshalb im März dieses Jahres eine Verfassungsklage eingebracht (wir berichteten). Diese wurde nun vom VfGH abgewiesen,...