ÖAMTC

Beiträge zum Thema ÖAMTC

Auch Parkpickerl-Besitzer wie Kathrina W. müssen in Einkaufsstraßen ihres Grätzels zwar nichts extra bezahlen, wenn sie ein Parkpickerl besitzen, aber trotzdem die Parkuhr stellen. | Foto: Gaugl
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Parkuhr-Pflicht: Ab jetzt wird gestraft!

Keine Gnade für Dauerparker in Einkaufsstraßen: Wer die Parkuhr nicht stellt, muss 36 Euro zahlen. Ein Auge zudrücken spielt es nicht mehr: Seit der Einführung der neuen Parkpickerl-Zonen im Westen Wiens werden auch die Einkaufsstraßen rigoros kontrolliert. Achtung in Geschäftsstraßen Was viele aber nicht wissen: Trotz Parkpickerls dürfen Bewohner in Einkaufsstraßen ihres Bezirks nicht länger als 90 Minuten lang parken. Der Nachweis muss mit einer Parkuhr erfolgen. Scharfe Kritik kommt seitens...

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  • Alexandra Laubner
Schlupfloch: Auch wenn Katharina W. die maximale Parkdauer überschreitet, nachweisen könnte man es nicht. | Foto: Schwarz
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Parkpickerl mit Makel

Ziel der Kurzparkzone ist, den Wechsel der Parker zu erzwingen. Die Umsetzung ist aber schwierig. Eineinhalb bis drei Stunden: Die maximale Parkdauer in den Kurzparkzonen ist in den Bezirken unterschiedlich geregelt. Die Parkraumbewirtschaftung setzt sich das Ziel, parkende Autos aus anderen Bezirken zum Wegfahren zu zwingen, um Platz für Anrainer zu schaffen. Einziges Problem: Die Exekutierung ist nahezu unmöglich. "Beim Handyparken ist es gar nicht machbar, aber auch beim normalen Parkschein...

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  • Redaktion Wiener Bezirkszeitung Archiv 01

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