Lustbarkeitsabgabe für Veranstalter
KLOSTERNEUBURG. Für die diversesten Veranstalter wird's ab 1. Jänner 2016 prickelnd, denn es muss eine Lustbarkeitsabgabe an die Gemeinde erbracht werden. Sobald bei einer öffentlichen Veranstaltung Eintrittsgeld verlangt wird, muss die Abgabe entrichtet werden. Als Eintrittsgeld zählt: der tatsächliche Preis einer Eintrittskarte und freiwillige Spenden, welche bezahlt wurden, um die Veranstaltung zu besuchen. Die Höhe des Beitrags berechnet sich nach der Art der Festivität. Beispielsweise...