Asylwerber und das Arbeitsrecht
Warum im Bezirk nicht jeder Flüchtling "arbeitslos" gemeldet ist. BEZIRK. "Ein Asylwerber ist nicht gleich ein Asylberechtigter", ist seitens des Arbeitsmarktservice (AMS) zu hören. "Erst wenn ein Flüchtling den Status eines Asylberechtigten innehat, wird er oder sie beim AMS registriert und ist somit auch theoretisch am Arbeitsmarkt zu vermitteln", sagt Reinhard Pipal vom AMS. Theoretisch? "Ja, denn in der Praxis sieht es so aus, dass die meisten Asylberechtigten wegen mangelnder...