Jetzt ist es amtlich, Bürgermeister Ulram aus Halbturn hat gegen Gemeindeordnung verstossen
Mit der Feststellung: Der Bürgermeister wird daher aufgefordert, zukünftig den Voranschlag so rechtzeitig zu erstellen, dass er mit Beginn des Haushaltsjahres in Wirksamkeit treten kann! - hat die zuständige Abteilung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung richtigerweise erkannt und dem Bürgermeister von Halbturn unmissverständlich zweierlei zur Kenntnis gebracht: er habe gegen die Gemeindeordnung des Burgenlandes verstoßen - er wird aufgefordert dies zukünftig nicht mehr zu machen Die...