Kärnten: Barrierefreie Übermittlung von Dokumenten an sehbeeinträchtigte Personen
LH Kaiser und LHStv.in Prettner: Land bereitet duale Zustellung vor – Wichtige Hilfestellung für Blinde und Sehbehinderte Für blinde oder stark sehbehinderte Personen ist es unmöglich, in Papierform übermittelte, amtliche Schriftstücke bzw. Dokumente lesen zu können. Diese Personen sind gezwungen, die an sie übermittelten Dokumente digitalisieren zu lassen, damit sie sich diese in weiterer Folge von einer speziellen EDV-Software (z.B. Screen Reader) vorlesen lassen können. Künftig soll es...