So barrierefrei ist Eisenstadt
Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden ist bald Pflicht. Wir haben Eisenstadts Ämter unter die Lupe genommen EISENSTADT. Ab Anfang 2016 darf es laut Behinderten-Gleichstellungsgesetz bei öffentlich zugänglichen Gebäuden keine Diskriminierung mehr geben. Die Gebäude, wie zum Beispiel Schulen oder Amtsgebäude, müssen für alle Mitmenschen – somit also auch für Rollstuhlfahrer oder sehbehinderte Mitmenschen – zugänglich sein. Das bedeutet zum Teil umfangreiche Umbauten. Denn im schlimmsten Fall...