Parkstrafen: Kulanz für abgelaufene Behindertenausweise
Alte Parkausweise für Behinderte müssen neu beantragt werden. Parkausweise für Behinderte, die vor dem 1. Jänner 2001 ausgestellt wurden, haben mit 31. Dezember 2015 ihre Gültigkeit verloren. Diese Ausweise ermöglichen das kostenlose Parken in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen in Linz. Obwohl die Gründe für die Befreiung grundsätzlich weiter bestehen, müssten die BesitzerInnen eines Behindertenausweises aus rein formalen Umständen plötzlich Parkgebühren bezahlen. Keine Strafen bis 30. April...