"Hoffe nach wie vor auf baldige Evaluierung der neuen Regelungen für Behindertenausweise!“

Am 1. April, Ostermontag, tritt die 25. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. „Positiv sehe ich darin etwa die rechtliche Verankerung von Begegnungszonen, deren Umsetzung in Linz prominent in der südlichen Landstraße Premiere haben wird“, so der Verkehrsreferent der Stadt Linz, Vizebürgermeister Klaus Luger. Kritisch sieht Luger aber insbesondere die vorgesehene unbefristete Ausstellung von Behindertenausweisen durch das Bundessozialamt. „Durch die Kompetenzverlagerung werden uns Kontrollen erschwert, wodurch die Unbefristetheit zusätzliche Brisanz gewinnt“, meint Luger, der als Vorsitzender des Verkehrsausschusses des Städtebundes auf eine baldige Evaluierung dieser Maßnahme nach einem befristeten Beobachtungszeitraum hofft.
Problematisch beurteilt der Vorsitzende des Verkehrsauschusses des Städtebundes die unbefristete Ausstellung von Behindertenausweisen, die in der neuen StVO-Novelle geregelt ist. Es ist aus der Sicht des Städtebunds sinnvoll, eine Befristung sowohl für alle bisher ausgestellten als auch für die künftigen Ausweise vorzusehen. Die Verlängerung der Geltungsdauer könnte relativ unkompliziert erfolgen, zum Beispiel auf Anforderung und somit auch ohne direkte persönliche Vorsprache.
So wäre einem Missbrauch zum Beispiel durch Angehörige wirksamer vorgebeugt. Linz ist unabhängig davon ebenso wie Wels in letzter Zeit zu verstärkten Kontrollen der Ausweise übergegangen. Diese Kontrollen werden künftig erheblich erschwert bis verunmöglicht, da die Zuständigkeit für die Ausstellung der Ausweise von den Bezirksbehörden zum Bundessozialamt wechselt und keine Übermittlung der Personendaten an die kontrollierenden Behörden vorgesehen ist. „Ohne diese Daten können Polizei oder Aufsichtsorgane der Gemeinde nicht prüfen, ob die Ausweise korrekt verwendet werden“, kritisiert Luger.
Ohne diese Kontrollmöglichkeit ist zu erwarten, dass die bestehenden Behindertenparkplätze deutlich stärker genutzt werden, zum Nachteil der eigentlich Betroffenen. „Dauernd parken darf mit einem Ausweis zum Beispiel nur, wer als Berechtigter selbst fährt, nicht aber die Person, die Menschen mit Beeinrächtigung nur transportiert,“ erläutert Luger. Das kann,
PRESSEAUSSENDUNG 22. März 2013 VIZEBÜRGERMEISTER
KLAUS LUGER
wenn außer dem Bundessozialamt niemand weiß, wem ein Ausweis gehört, künftig nicht überprüft werden, genauso wenig, ob Ausweise von Verstorbenen benutzt werden. Bei einer entsprechenden Schwerpunktkontrolle wurden immerhin 40 Prozent der überprüften Ausweise retourniert. „Hier befürchte ich daher baldigen Verbesserungsbedarf“, so Luger, der vorschlägt, die Auswirkungen der neuen Regelungen nach Inkrafttreten einer genauen Beobachtung und nach angemessener Zeit einer Neubewertung zu unterziehen.
Positiv sieht Luger die rechtliche Verankerung der Begegnungszonen: „Linz zählt zu den ersten Städten Österreichs, die die Einrichtung von Begegnungszonen in das Zentrum ihrer Verkehrspolitik gerückt haben. Die entsprechende Definierung der Begegnungszonen in der StVO wird eine bessere formalrechtliche Absicherung eines in Linz bereits ,gelebten’ Prinzips bringen!“ Luger verweist in diesem Zusammenhang auf die künftige Begegnungszone im Zuge der Neugestaltung der südlichen Landstraße und auf ein entsprechendes Konzept zur Ausweitung dieser Zonen in den Stadtteilen. „Durch die rechtliche Verankerung in der StVO ist erstmals eine entsprechende einheitliche Beschilderung möglich“, hebt Klaus Luger diesen erfreulichen Bestandteil der Novelle hervor.
Ebenfalls positiv beurteilt Klaus Luger die Einführung nicht benutzungspflichtiger Radwege: „Mit der Trennung in benutzungspflichtige und nicht benutzungspflichtige Radwege – dort wo es die Sicherheit erlaubt, sollen sich zum Beispiel schnellere Radfahrer in den Autoverkehr einreihen dürfen – wurde eine Regelung gewählt, die den Gemeinden Entscheidungsspielraum bietet. Das bringt Informationsbedarf mit sich, aber die Richtung stimmt“, sagt Vizebürgermeister Klaus Luger abschließend.

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