Prüfung der Marktadäquanz des Anlagevermögens der BELIG
Was der Rechnungshof feststellte Bestandsaufnahme Der BLRH kritisierte, dass mangels vollständiger Erfassung der Objekte im Land eine abschließende Bestandsaufnahme zum Zeitpunkt der Bewertung durch externe Sachverständige im Jahr 2004 nicht gewährleistet war. Bewertung mittels Forschungsarbeit Der BLRH stellte fest, dass bei der TU Wien lediglich eine Forschungsarbeit beauftragt war. Er wies darauf hin, dass diese qualitativ keinem Gutachten gemäß Liegenschaftsbewertungsgesetz sowie ÖNORM B...