Festlzeit: Jugendschutz im Fokus
Polizei ruft besonders Bestimmungen für Alkoholkonsum in Erinnerung BEZIRK. Die Festlzeit ist voll angelaufen. Damit Jugendliche diese auch unbeschwert genießen können, ruft die Polizei die wichtigsten oö. Jugendschutzbestimmungen wieder in Erinnerung. Alkohol darf ab 16 Jahren getrunken werden, sofern dieser nicht hochprozentig ist. Also Bier und Wein. Gebrannte alkoholische Getränke wie Schnaps und Vodka, aber auch Liköre, Mixgetränke sowie Alkopops dürfen erst ab 18 Jahren konsumiert werden....