Festlzeit: Jugendschutz im Fokus
Polizei ruft besonders Bestimmungen für Alkoholkonsum in Erinnerung
BEZIRK. Die Festlzeit ist voll angelaufen. Damit Jugendliche diese auch unbeschwert genießen können, ruft die Polizei die wichtigsten oö. Jugendschutzbestimmungen wieder in Erinnerung. Alkohol darf ab 16 Jahren getrunken werden, sofern dieser nicht hochprozentig ist. Also Bier und Wein. Gebrannte alkoholische Getränke wie Schnaps und Vodka, aber auch Liköre, Mixgetränke sowie Alkopops dürfen erst ab 18 Jahren konsumiert werden.
Ausweis nicht vergessen
Zu beachten sind bei Jugendlichen auch die Ausgehzeiten. Unter 14 Jahren mit Erlaubnis der Eltern von 5 bis 22 Uhr, ab dem 14. Geburtstag von 5 bis 24 Uhr und ab 16 Jahren unbeschränkt. In Österreich besteht für österreichische Staatsbürger grundsätzlich keine Ausweispflicht. "Wenn aber am Abend ausgegangen wird, oder Alkohol und Zigaretten konsumiert werden, muss man einen Ausweis haben, damit das Alter nachgewiesen werden kann", so Kurt Mayrhofer vom Bezirkspolizeikommando Vöcklabruck. Als solche gelten auch spezielle Jugendkarten wie die "4youCard".
Wer die Jugendschutzbestimmungen missachtet, kann ab dem 14. Lebensjahr mit einer Geldstrafe bis zu 300 Euro bestraft oder zu sozialen Leistungen verpflichtet werden. Außerdem drohen Eltern, Lokalen, Veranstaltern und Geschäften Strafen im Ausmaß bis zu 7.000 Euro.
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