Angestellte des Konkurrenzbetriebs verängstigt: Puffpapa vor Gericht
„Nicht schuldig“, erklärte der 44-jährige Geschäftsführer eines Bordells im Bezirk Melk. Ihm legte Staatsanwältin Michaela Obenaus gefährliche Drohung und versuchte Nötigung zur Last. Der Prozess am Landesgericht St. Pölten musste vertagt werden. Laut Anklage soll der Beschuldigte am 29. März 2014 zweimal bei dem Bordell eines Konkurrenten aufgetaucht sein und wüste Drohungen gegen Angestellte ausgestoßen haben, wenn er nicht mit dem Chef des Puffs sprechen könne. Er würde mit Leuten kommen,...