Brauchtumsfeuer

Beiträge zum Thema Brauchtumsfeuer

2

Osterfeuer müssen bis 28. März angemeldet werden

ST. VEIT. Alle Osterfeuer, die sich in bebautem Gebiet befinden sind bis 28. März meldepflichtig. Gemäß Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung ist das Verbrennen im Freien im bebauten Gebiet verboten. Das Abheizen eines Osterfeuers im bebauten Gebiet ist nur zulässig, wenn auf Grund der örtlichen Gegebenheiten und der Witterungsverhältnisse keine Gefahr für die Ausbreitung des Feuers oder Entwicklung eines Flugbrandes besteht. Hierüber ist über schriftlichen Antrag eine Bewilligung des...

  • Kärnten
  • St. Veit
  • Stefan Plieschnig

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.