Brauchtumsfeuer 2021
Osterfeuer unter Einhaltung der Corona-Bestimmungen erlaubt
Maximal vier Erwachsene aus zwei Haushalten und maximal sechs Kinder: unter der Einhaltung der geltenden Corona-Regelungen ist das Abfeuern des Osterfeuers von Karsamstag, 3. April ab 15 Uhr bis zum Ostersonntag, 3 Uhr, heuer generell möglich. HARTBERG-FÜRSTENFELD. Im vergangenen Jahr durfte aufgrund der Corona-Bestimmungen kein Osterfeuer entzündet werden. Wie aber sieht es heuer aus? Nach heutigem Stand, 23. März, sind Brauchtumsfeuer, zu dem auch das Osterfeuer zählt in der Steiermark...