Brauchtumsfeuer 2021
Osterfeuer unter Einhaltung der Corona-Bestimmungen erlaubt

Das Referat für Natur- und allgemeiner Umweltschutz (Abteilung 13) des Landes Steiermark informiert über die Verordnungen zum Osterfeuer 2021. | Foto: Barbara Hartl
  • Das Referat für Natur- und allgemeiner Umweltschutz (Abteilung 13) des Landes Steiermark informiert über die Verordnungen zum Osterfeuer 2021.
  • Foto: Barbara Hartl
  • hochgeladen von Veronika Teubl-Lafer

Maximal vier Erwachsene aus zwei Haushalten und maximal sechs Kinder: unter der Einhaltung der geltenden Corona-Regelungen ist das Abfeuern des Osterfeuers von Karsamstag, 3. April ab 15 Uhr bis zum Ostersonntag, 3 Uhr, heuer generell möglich. 

HARTBERG-FÜRSTENFELD. Im vergangenen Jahr durfte aufgrund der Corona-Bestimmungen kein Osterfeuer entzündet werden. Wie aber sieht es heuer aus?
Nach heutigem Stand, 23. März, sind Brauchtumsfeuer, zu dem auch das Osterfeuer zählt in der Steiermark zulässig. Das bestätigte uns Martin Povoden, zuständiger Referent im Referat Natur- und allgemeiner Umweltschutz (Abteilung 13) des Landes Steiermark. 

Nur von Karsamstag (15 Uhr) bis Ostersonntag (3 Uhr) 

"Das Entzünden des Osterfeuers ist im Zeitraum vom Karsamstag, 3. April ab 15 Uhr bis zum Ostersonntag, 3 Uhr früh möglich", so Povoden. Allerdings gilt es auch hier die aktuellen Covid19-Schutzbestimmungen einzuhalten. "Das heißt maximal 4 Personen aus maximal 2 Haushalten + max. 6 Kinder. Außerdem gilt weiterhin die Ausgangssperre ab 20 Uhr. Dann ist das Brauchtumsfeuer nur mehr im Beisein eines Haushaltes zulässig. Ein Ausweichen zum Entzünden des Feuers (z.B. wegen Schlechtwetters) auf den sogenannten "Kleinen Ostersonntag" (der Sonntag nach dem Ostersonntag), ist nicht erlaubt!

Abfallwirtschaftsverband hält auf dem Laufenden

Der Abfallwirtschaftsverband Steiermark hält auf seiner Homepage über die aktuellen Bestimmungen und gegebenenfalls Änderungen (auch bei Corona-Bestimmungen) auf dem Laufenden. Bitte erkundigen Sie sich vor Karsamstag, 3. April noch einmal online, ob das Abheizen des Osterfeuers weiterhin zulässig ist. Auf der Homepage erfahren Sie auch mehr über Brauchtumsfeuer-Bestimmungen in den einzelnen steirischen Gemeinden.

Tipps für das Osterfeuer: So feuert man richtig!

  • Es darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt) ohne Rauch- und Geruchsentwicklung punktuell (d.h. im unmittelbaren Anfallsbereich der Materialien) verbrannt werden (nur unter diesen Voraussetzungen handelt es sich nicht um Abfall).
  • Ein "Zusammensammeln" von Strauch- und Baumschnitt zu sehr großen Feuern ist nicht zulässig!
  • Keinesfalls dürfen Abfälle, insbesondere Altholz (Baumaterial, Verpackungen, Paletten, Möbel, usw.) und nicht biogene Materialien (Altreifen, Gummi, Kunststoffe, Lacke, usw.) bei Brauchtumsfeuern mitverbrannt werden.
  • Abfälle sind nach den abfallrechtlichen Bestimmungen über die Sammeleinrichtungen der Gemeinden (Altstoffsammelzentren, Sperrmüllabfuhr) oder über befugte Abfallsammler zu entsorgen!
  • In jedem Fall sollten Sie bereits länger gelagertes Material umlagern, um Kleintieren (z.B. Igel, Mäuse, Vögel) ein Überleben zu ermöglichen!
  • ACHTUNG: Das Verbrennen von nicht geeigneten Materialien und das Verbrennen außerhalb der vorgesehenen Brauchtumstage (Karsamstag, 21. Juni - Sonnwendfeier) wird nach den Bestimmungen des Bundesluftreinhaltegesetz von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 3.630 Euro bestraft!

Das könnte Sie auch interessieren: Regeln für die Karwoche und Ostern 2021

Push-Nachrichten auf dein Handy
MeinBezirk.at auf Facebook verfolgen
Die Woche als ePaper durchblättern
Newsletter deines Bezirks abonnieren

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Anzeige
Christoph und Martina Höller von der Firma Abdichtungstechnik Höller GmbH laden am 25. Mai ab 10 Uhr zur feierlichen Eröffnung des neuen Firmenstandortes in Schildbach ein. | Foto: Jeitler
22

Schildbach
Höller eröffnet Österreichs erstes Zentrum für Abdichtungstechnik

Die Leidenschaft für Kois und die Suche nach einem langlebigem Abdichtungsmaterial anstatt herkömmlicher Teichfolien führten Christoph Höller zu seiner unternehmerischen Berufung. Als gelernter Zimmerer und Bauwerksabdichter sowie geprüfter Aquakulturist vereint er in seinem Unternehmen, der Abdichtungstechnik Höller GmbH innovative Abdichtungstechniken und ein tiefes Verständnis für Wasser und sein Verhalten. Nun errichtete die Firma Abdichtungstechnik GmbH Höller einen neuen Firmensitz in...

  • Stmk
  • Hartberg-Fürstenfeld
  • Margot Jeitler

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.