Burgenländische Raumplanungsgesetz

Beiträge zum Thema Burgenländische Raumplanungsgesetz

Supermärkte dürfen nur mehr im Ortskern errichtet werden und dürfen eine Verkaufsfläche von max. 500 Quadratmeter aufweisen. | Foto: Pixabay
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Raumplanung
Supermärkte dürfen nur mehr im Ortskern errichtet werden

Supermärkte und Einkaufszentren mit Lebensmitteln und anderen Waren des täglichen Bedarfs sollen in Zukunft nur mehr in Ortskernlagen errichtet oder erweitert werden dürfen. BURGENLAND. „Wir wollen mit dieser Maßnahmen die Bodenversiegelung massiv eindämmen, dem Klimawandel entgegensteuern, die Ortszentren in den Gemeinden neu beleben und attraktivieren, zugleich auch Leerstand vermeiden und die Zentren für die Bevölkerung besser erreichbar machen“, begründete Infrastrukturlandesrat Heinrich...

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  • Christian Uchann

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