Raumplanung
Supermärkte dürfen nur mehr im Ortskern errichtet werden
Supermärkte und Einkaufszentren mit Lebensmitteln und anderen Waren des täglichen Bedarfs sollen in Zukunft nur mehr in Ortskernlagen errichtet oder erweitert werden dürfen.
BURGENLAND. „Wir wollen mit dieser Maßnahmen die Bodenversiegelung massiv eindämmen, dem Klimawandel entgegensteuern, die Ortszentren in den Gemeinden neu beleben und attraktivieren, zugleich auch Leerstand vermeiden und die Zentren für die Bevölkerung besser erreichbar machen“, begründete Infrastrukturlandesrat Heinrich Dorner diese Initiative.
Maximal 500 Quadratmeter
Die Einkaufszentrenregelung soll in Hinkunft ab einer Verkaufsfläche von 80 m2 greifen. Supermärkte dürfen nur mehr im Ortskern errichtet werden und dürfen eine Verkaufsfläche von maximal 500 m2 aufweisen – bisher 800 m2.
Ausnahme: Wenn bei Ausbau eines bestehenden Supermarktes gleichzeitig die Nahversorgung in einem anderen Ort gesichert wird, ist eine Erweiterung auf bis zu 800 m2 am Ausbaustandort zulässig.
Die Beschränkung auf Ortskernlage gilt nicht für Einkaufszentren ohne Lebensmittel - wie Fachmarktzentren. Um einem Leerstand entgegenzuwirken, ist zudem bereits bei Bewilligung neuer Einkaufszentren sicherzustellen, dass im Falle der Schließung des Einkaufszentrums eine Nachnutzung oder Entsiegelung bereits in der Konzeption vorgesehen ist.
Neue Gestaltungskriterien für Einkaufszentren
Für Supermärkte und Einkaufszentren sollen in Zukunft neue Gestaltungskriterien gelten. So sind bei Neubauten oder Umbauten mit einer Vergrößerung der Verkaufsfläche mindestens zwei oberirdische Geschoße zu errichten. Weiters ist auf Klimaschutz und Klimawandelanpassung Rücksicht zu nehmen. Dies umfasst:
- Die Oberflächengestaltung (insb. der Parkplätze) ist mit einer maximal möglichen Versickerungsleistung auszuführen. Nicht befahr- bzw. begehbare Flächen sind zu begrünen.
- Bei je fünf Parkplätzen ist mindestens ein Baum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.
- Die Zahl der oberirdischen Stellplätze ist mit maximal einem Stellplatz je 30 m² Verkaufsfläche zu begrenzen.
- Zehn Prozent der Stellplätze für PKW und Fahrräder, jedoch jeweils mindestens zwei, sind als E-Ladestellen auszuführen.
- Parkplätze sind so auszugestalten, dass Fußgeher und Radfahrer gegenüber dem Pkw-Verkehr Vorrang haben.
- Der Standort ist an das bestehende Fuß- und Radwegenetz anzubinden.
- In Eingangsnähe sind für je 50 m² Verkaufsfläche mindestens zwei überdachte diebstahlsichere Stellplätze für Fahrräder zu errichten.
PV-Anlagen auf den Dächern
Ebenfalls forciert wird der Einsatz Erneuerbarer Energien: Die Dachflächen sind mit Ausnahme der technisch bedingten Flächen zu begrünen oder mit PV-Anlagen auszugestalten, wobei eine Kombination von PV-Nutzung und Dachbegrünung anzustreben ist.
FPÖ: „Planmäßige Vertreibung der Kaufkraft“
Kritik kommt von der FPÖ, die von „ideologischen Planspielen aus einer DDR-Mottenkiste“ spricht. „Es ist erschütternd, dass hier nicht an die erfolgreichsten wirtschaftlichen - wie im Falle Parndorfs auch touristisch – Standorte der Einkaufszentren und deren Beitrag zum Wohle des Landes gedacht wird. Hier wird an der Wirklichkeit vorbei, durch Verbote und Reglementierungen massiver Schaden an der Wirtschaft genommen“, so FP- Landesgeschäftsführer Rudolf Smolej in einer Aussendung.
So würde die Regelung, wonach Supermärkte nur mehr im Zentrum gebaut werden dürfen, die Ortskerne nicht retten. „Profitieren werden die Einkaufszentren in Graz und Wien durch diese planmäßige Vertreibung der Kaufkraft. Der Verlierer ist mittelfristig die Wirtschaft des Burgenlandes und damit wir Burgenländer“, so Smolej.
Grüne erfreut
Die Grünen zeigen sich hingegen erfreut, dass ihre Forderung, Einkaufszentren klimafreundlich zu bauen, nun umgesetzt wird. So erinnert Grünen-Chefin Regina Petrik daran, dass sie seit Jahren eine gesetzliche Verpflichtung zur Errichtung von PV-Anlagen auf neu gebauten Einkaufszentren fordern. „Landesrat Dorner hat unsere Anträge offenbar sehr genau gelesen, denn nun findet sich diese Verpflichtung – mit einer Ausnahme, sollte das Dach begrünt werden – eins zu eins im Gesetzesentwurf", freut sich Petrik.
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