AK Kärnten
Kündigungs-Entschädigung für Kärntner Koch
Die Arbeiterkammer (AK) Kärnten erwirkte eine Kündigungsentschädigung für einen Chef de Rang. KÄRNTEN. Im Dezember wurde ein Chef de Rang nach 17 Tagen gekündigt. Dabei verwies der Arbeitgeber auf die im Dienstvertrag festgelegte 30-tägige Probezeit. Gastgewerbe: 14 Tage Probezeit Der Koch wandte sich an die AK Bezirksstelle um die Auflösung des Dienstverhältnisses prüfen zu lassen. Eine gute Entscheidung, denn laut Kollektivvertrag für das Gastgewerbe, gilt die Probezeit nur in den ersten 14...