Aufgepasst: Park-"Falle"
Es ist ratsam immer das Kleingedruckte zu lesen. Auch beim Parken. VILLACH (aw). Eine Falle ist es genau genommen nicht. Denn von Rechtswegen her "ist alles in Ordnung. Die Besitzstörungsklage ist berechtigt, wenn auch der Betrag etwas hoch ist", versichert uns der Anwalt einer Villacherin, die namentlich nicht genannt werden möchte. Falsch geparkt: Besitzstörung Trotz Parkticket bekam sie eine Besitzstörungsklage. Sie sollte 75 Euro zahlen, weil sie sich auf einen markierten Parkplatz stellte....