Weihnachtsbesuch im Pflegeheim nur mit negativem Testergebnis
Die neue Verordnung erschwert Besuche von Angehörigen in den Pflegeheimen über die Weihnachtsfeiertage. Die vor Kurzem veröffentlichte 3. Covid-Schutzmaßnahmenverordnung vom 16. Dezember ermöglicht Verwandtenbesuche in Pflegeheimen nur, wenn ein negativer Corona-Test vorgelegt wird. Gültig ist diese neue Richtlinie bis einschließlich 26. Dezember. Besucher und Mitarbeiter werden getestetDiese Verordnung enthält auch, dass die Mitarbeiter in den Pflegeheimen zweimal pro Woche getestet werden...