Weihnachtsbesuch im Pflegeheim nur mit negativem Testergebnis
Die neue Verordnung erschwert Besuche von Angehörigen in den Pflegeheimen über die Weihnachtsfeiertage.
Die vor Kurzem veröffentlichte 3. Covid-Schutzmaßnahmenverordnung vom 16. Dezember ermöglicht Verwandtenbesuche in Pflegeheimen nur, wenn ein negativer Corona-Test vorgelegt wird. Gültig ist diese neue Richtlinie bis einschließlich 26. Dezember.
Besucher und Mitarbeiter werden getestet
Diese Verordnung enthält auch, dass die Mitarbeiter in den Pflegeheimen zweimal pro Woche getestet werden müssen und den Bewohnern von Pflegeheimen dieser Test einmal pro Woche angeboten werden muss.Das stellt die Pflegeheimbetreiber im Bezirk Weiz vor große Herausforderungen.
"Als Obmann des Sozialhilfeverbandes Weiz und Betreiber der Bezirkspflegeheime Birkfeld, Gleisdorf und Weiz sehe ich in dieser Verordnung eine Maßnahme zum Schutz der HeimbewohnerInnen und MitarbeiterInnen, aber die Kurzfristigkeit der Bekanntgabe und des Inkrafttretens überrascht und stellt die Pflegeheime vor enorme Herausforderungen", so Obmann Rudolf Grabner. "Wir müssen alle Personen abweisen, die kein negatives Testergebnis vorweisen können. Der Besuch von Verwandten in Pflegeheimen wird damit massiv erschwert, weil in den ländlichen Gebieten die Tests nur sehr eingeschränkt möglich sind", erklärt er weiter.
„Wir empfehlen daher allen Angehörigen, den Weihnachtsbesuch heuer zu verschieben oder einen Corona-Test zu machen.“
Wichtig ist, dass der Schnelltest nicht älter als 24 Stunden sein darf und der PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. "Als Pflegeheimbetreiber hätten wir uns bei der Abnahme der Tests in den Gemeinden die Unterstützung durch das Bundesheer oder das Rote Kreuz erwartet", ist Obmann Grabner enttäuscht von der schwierigen Planbarkeit.
Wir berichteten bereits über den Ausbau der Pflegeheime:
https://www.meinbezirk.at/weiz/c-wirtschaft/grundstein-fuer-besseres-pflegeangebot-im-bezirk-weiz-gelegt_a3965811#gallery=null
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