Homeoffice
Ab Juli fallen Vergünstigungen für Grenzgänger wieder weg
Wer in Österreich seinen Hauptwohnsitz hat und in Deutschland arbeitet, muss nur einmal Einkommenssteuer zahlen. Dafür gibt es das „Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Deutschland“, kurz DBA, welches eine doppelte Besteuerung von Einkommen verhindert. Ab 1. Juli treten jedoch wieder die Regelungen in Kraft, die vor der Pandemie gegolten haben. BRAUNAU. Die Braunauerin Brigitte Löcklin arbeitet seit zwei Jahren im Homeoffice, die Firmenzentrale befindet sich in Burgkirchen an der Alz,...