E-Scooter

Beiträge zum Thema E-Scooter

Isabelle Kohl betreibt ein Kaffeehaus mit Glühweinstand.
Aktion 4

Rücksichtslose Raser
Roller-Rallye durch Punsch-Idyll (mit Umfrage)

Seit Anfang September ist die Fußgängerzone zur Adventzauber-Meile geworden. Allerdings fungiert sie nebenbei auch noch als Rennbahn für Einspurige. Aber die rücksichtslosen Raser sind ein ganzjähriges Problem – sie fallen nur im Advent mehr auf. KREMS. Der Duft von Glühwein liegt in der Luft, die stimmungsvollen Lichtlein der Weihnachtsbeleuchtung illuminieren die Fußgängerzone und Trauben von Menschen sammeln sich um die Standln um eine gute Zeit zu haben. Und das hätten sie auch, wenn nicht...

Unfall
Jugendliche stürzt mit E-Scooter und verletzt sich schwer

ETSDORF. Eine 16-Jährige fuhr am 19. Mai  gegen 16.40 Uhr, mit einem Elektroscooter im Gemeindegebiet von Etsdorf am Kamp. Dabei ist sie aus noch unbekannter Ursache im Bereich eines Busumkehrplatzes gegen einen Maschendrahtzaun gestürzt. Schwere Verletzungen Sie zog sich Verletzungen schweren Grades zu und wurde nach der Versorgung durch Rettungskräfte vor Ort mit dem Notarzthubschrauber Christophorus 2 in das Sozialmedizinische Zentrum Ost nach Wien geflogen.

Foto: ÖAMTC/Viktor Schwenk

Was gilt eigentlich als Elektro-Scooter?

Jene flotten „Roller“, die seit längerer Zeit vielerorts gemietet werden können und zum gewohnten Straßenbild zählen, werden als „elektrisch betriebene Klein- und Miniroller“ oder auch „Elektro-Scooter“ bezeichnet. Sie haben eine höchstzulässige Leistung von 600 Watt bzw. 25 km/h und zählen zu den „Kleinfahrzeugen vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn“. Generell gelten für E-Scooter dieselben Regeln wie für Fahrräder oder E-Bikes (siehe Artikel „Auf die Plätze, fertig, E-Scootern!“).

Für Elektro-Scooter-Fahrer gelten grundsärtlich dieselben Vorschriften wie für E-Bike- und Fahrradfahrer. | Foto: ÖAMTC/Viktor Schwenk

Wir haben die wichtigsten Infos und Regeln rund um Eektro-Scooter
Auf die Plätze, fertig, E-Scootern!

Zum Einkaufen, einfach Umherflitzen oder für „die letzte Meile“: Viele Menschen steigen für kurze Strecken auf eigene oder zu mietende Elektro-Scooter um. Wer mit den leisen günstigen Rollern auf öffentlichen Straßen fährt, muss jedoch einige Vorschriften beachten. Wer darf elektrisch rollern? Ab 12 Jahren darf man mit den E-Flitzern fahren. Wer einen Fahrradausweis besitzt, darf schon ab 9 bzw. 10 Jahren rollern. Ansonsten dürfen jüngere Kinder nur mit Begleitperson von mindestens 16 Jahren...

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.