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Die Wasserzähler-Nacheichfrist wird um 3 bzw. 5 Jahre verlängert. (Symbolbild) | Foto: pixabay.com

Wasserzähler-Nacheichfrist wird verlängert

In Zukunft müssen die Nacheichungen oder der Austausch der Wasserzähler nur noch alle 3 bzw. alle 5 Jahre vorgenommen werden. Gemeinden und Wasserversorger sparen sich somit eine Menge Geld, insgesamt kann man von rund 14 Millionen Euro pro Jahr an Einsparungen rechnen. TIROL. Die Nacheichfrist von 3 Jahren gilt für die Einhaltung der 1,5-fachen Eichfehlergrenze. Die einfache Eichfehlergrenze lässt nun sogar eine Verlängerung um 5 Jahre zu.  Allerlei Kosten können somit gespart werden. Allein...

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