Wasserzähler-Nacheichfrist wird verlängert

Die Wasserzähler-Nacheichfrist wird um 3 bzw. 5 Jahre verlängert. (Symbolbild) | Foto: pixabay.com
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TIROL. Die Nacheichfrist von 3 Jahren gilt für die Einhaltung der 1,5-fachen Eichfehlergrenze. Die einfache Eichfehlergrenze lässt nun sogar eine Verlängerung um 5 Jahre zu. 
Allerlei Kosten können somit gespart werden. Allein die Montage bzw. Demontage von Wasserzählern kann ins Geld gehen. Insgesamt können nun jedes Jahr rund 14 Millionen Euro gespart werden, schätzt der Ministerrat. 

Technische Prüfung wird einfacher gestaltet

Der Grund für die Verlängerung der Wasserzähler-Nacheichfrist, ist der Einsatz von neuen statistischen Methoden. Diese schaffen es, ein verwertbares Ergebnis allein mit der Messung von 200 Wasserzähler (von insgesamt 35.000) einzufahren. Fällt die Prüfung der besagten Wasserzähler positiv aus, können auch die anderen Wasserzähler für weitere drei bzw. fünf Jahre in Betrieb bleiben. 
Generell wird die technische Prüfung selbst auch einfacher gestaltet. Dies bedeutet unter anderem, dass auch private Eichstellen die Prüfung vornehmen können. 

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