Osterspaziergang "reduziert"
"Oster-Erlass" ist ungültig: Ausgangsbeschränkungen gelten weiter
BEZIRK BADEN. Die Bezirkshauptmannschaft Baden hat heute eine bis 13. April - also über Ostern - geltende Verordnung erlassen, die sämtliche Veranstaltungen untersagt, die zu einem Zusammenströmen von mehr als 500 Menschen in geschlossenen Räumen oder im Freien führen könnte. (Ausnahmen sind in der Verordnung definiert). Weiters dürfen in geschlossenen Räumen nicht mehr als fünf Personen versammelt sein, die nicht im gleichen Haushalt leben. An Begräbnissen dürfen nicht mehr als zehn Personen,...