Corona-Wirtschaftshilfe
Kollross: "Covid19-Gesetz sichert keinen Anspruch"
BEZIRK BADEN. Das Parlament hat das Epidemiegesetz von 1950 außer Kraft gesetzt und das Covid 19-Fonds-Gesetz erlassen, mit dem ein Hilfsfonds von 4 Milliarden aus Kreditoperationen des Bundes begründet wird. Der Fonds soll für öffentliche Ordnung und Sicherheit, Arbeitsmarkt und Verdienstengang verwendet werden. SP-Nationarat Andreas Kollross aus Trumau kritisiert: "Im Gesetz von 1950 besteht ein Anspruch auf Entschädigung für Verdienstentgang in einer Epidemie. Im Covid 19-Gesetz entfällt dieser Rechtsanspruch definitiv." Entsprechende Abänderungsanträge der Parlaments-Opposition wurden abgelehnt. Kollross: "Die Verteilung versprochener Gelder soll zudem über die "schwarze" Wirtschaftskammer abgewickelt werden. Es wird wohl Jahre dauern, bis Klarheit herrscht, wer was bekommen hat und wer nicht." Versprochen wurde von Türkis-Grün erst ein 4 Milliarden-, aktuell sogar ein 38 Milliarden-Hilfspaket.
Insgesamt beinhalte das Covid19-Gesetz aber auch gute Maßnahmen, und es sei nur als Gesamtpaket zur Abstimmung im Parlament vorgelegen, so Kollross. Deshalb sei es schlussendlich doch zu einer einstimmigen Verabschiedung des Gesetzes gekommen, obwohl die Abänderungsanträge der Opposition nicht angenommen wurden.
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