Ab Juli 2018: „Erwachsenenvertreter“ ersetzen Sachwalter
Mit dem vor einigen Tagen im Parlament beschlossenen, ab Juli 2018 in Kraft tretenden „2.Erwachsenenschutzgesetz“ wird der Begriff der Sachwalterschaft abgeschafft und durch „Erwachsenenschutz“ ersetzt. Mit dem genannten Gesetz wird das System der Rechtsfürsorge für schutzbedürftige Erwachsene reformiert. Grundgedanke dabei ist, den betroffenen Menschen trotz ihrer Beeinträchtigung so weit wie möglich die Autonomie, also Selbstbestimmtheit bei ihren Handlungen und Entscheidungen zu belassen....