Tiroler Bergwacht informiert!
Keinesfalls Gartenabfälle auf Wald- und Grünflächen entsorgen
Balkonblumen, Grünschnitt, Gras, Laub, Baum- und Strauchschnitt gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur, auf Grünflächen oder Uferböschungen entsorgt werden. Oft wird die Meinung vertreten, man fügt der Natur keinen Schaden zu, da es sich um verrottendes Material handelt. Was banal klingt, ist jedoch auch bei biogenen Abfällen kein Kavaliersdelikt: Diese Art der Entsorgung ist nach dem Abfallwirtschaftsgesetz widerrechtlich und kann mit hohen Geldstrafen...