Feuerwehrgesetz
Geplante Neuerung für Nachwuchs "hätte nicht nur Vorteile"
Das Feuerwehrgesetz wird erneut überarbeitet. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Feuerwehrjugend: Das Mindestalter soll von zehn auf sechs Jahre gesenkt werden. Auch bei den Reservisten gibt es Anpassungen: Bisher durften Feuerwehrmitglieder bis 70 Jahre an Einsätzen und Übungen teilnehmen. Nun soll diese Altersgrenze weiter ausgedehnt oder sogar vollständig aufgehoben werden. BEZIRK ST. VEIT. Änderungen im Kärntner Feuerwehrgesetz: Neben der Wahl von Friedrich Monai zum neuen...