Das brachte Tag zwei im Swap-Prozess
SALZBURG. Mit einem Ausschluss einer Schöffin hatte am Mittwoch der zweite Tag im Swap-Prozess am Landesgericht begonnen. Der Grund: Äußerer Anschein einer Befangenheit. Heinz Schadens Anwalt Walter Müller hat den Antrag auf Ausschluss der Schöffin vorgebracht. Richterin Anna-Sophia Geisselhofer ließ die Schöffin vom Prozess ausschließen. Es lägen Gründe für den äußeren Anschein auf Befangenheit vor. An die Stelle der ausgeschlossenen Schöffin trat ein Ersatzschöffe. Rathgeber: "Habe dem Land...