Fischotter-Verordnung
Weitere 43 Fischotter zur Entnahme freigegeben
Nach zweimonatiger Pause dürfen Fischotter ab Samstag, 4. Mai, wieder entnommen werden. KÄRNTEN. Da sich durch die Rückkehr des Fischotters in Kärnten die Fischbestände deutlich reduzierten, trat Anfang Mai 2018 eine zweijährige Fischotter-Verordnung in Kraft. Entnahme von 43 Tieren pro JahrDurch die Fischotter-Verordnung können zwei Jahre lang je 43 Tiere pro Jahr aus der Natur entnommen werden. Dabei sollen vor allem Lebendfallen eingesetzt werden. Im ersten Jahr wurde das Kontingent von 43...