Frostschutzmaßnahme

Beiträge zum Thema Frostschutzmaßnahme

In Tirol darf ab dem 19. April bis 15. Juni zum Frostschutz geräuchert werden. | Foto: Karin Zeiler

Räuchern als Frostschutz ab 19. April erlaubt

Um die Tiroler Obstkulturen vor Frostschäden und Ernteausfällen zu schützen ist von 19. April bis 15. Juni das Räuchern erlaubt. TIROL. Aufgrund der tiefen Temperaturen ist ab heute das Räuchern zum Frostschutz erlaubt. Die aktuelle Wetterlage stellt für die heimischen Obstkulturen ohne Frostschutz eine große Gefahr dar. Mit dem Räuchern sollen Obst- und Weinkulturen geschützt werden. Räuchern zum Frostschutz Räuchern ist ein einfacher und kostengünstiger Frostschutz. Räuchern hilft, da durch...

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