Gesetz lässt die Köpfe rauchen
Das neue Gesetz über das Rauchen in Gaststätten spaltet die Gemüter der Gastronomen. Seit 1. Juli dieses Jahres ist das schon im Vorfeld viel diskutierte Gesetz über das Rauchen in Gaststätten in Kraft. Es besteht grob gesagt aus zwei Bereichen. Gastwirte, die über eine Gesamtfläche verfügen, die kleiner als 50 Quadratmeter ist, können sich als Raucher- oder Nichtraucherlokal deklarieren. Lokale über 50 Quadratmeter müssen den größeren Bereich als Nichtraucherzone führen. Die WOCHE hörte sich...