Gesetz lässt die Köpfe rauchen

Im Gasthaus Pock darf man weiter an der Theke rauchen. Fotos: WOCHE

Das neue Gesetz über das Rauchen in Gaststätten spaltet die Gemüter der Gastronomen.

Seit 1. Juli dieses Jahres ist das schon im Vorfeld viel diskutierte Gesetz über das Rauchen in Gaststätten in Kraft. Es besteht grob gesagt aus zwei Bereichen. Gastwirte, die über eine Gesamtfläche verfügen, die kleiner als 50 Quadratmeter ist, können sich als Raucher- oder Nichtraucherlokal deklarieren. Lokale über 50 Quadratmeter müssen den größeren Bereich als Nichtraucherzone führen. Die WOCHE hörte sich in der Region um, welche Auswirkungen dieses neue Gesetz hat.
Marion Frühwirth vom Marktbeisl in Gnas erklärte, dass in ihrem Lokal alles so bleibt wie bisher. "Unsere Gäste sind zu 90 Prozent Raucher. Sie dürfen weiterhin an der Theke zum Glimmstängel greifen. Die hinteren beiden Räume sind Nichtraucherzone."
âhnlich argumentiert auch Sissi Pock vom Gasthaus "Puxamühle" in Hof bei Straden. "Der große Speisesaal und das Extrazimmer können räumlich abgetrennt werden. Daher ist hier der Nichtraucherbereich. Die Gäste an der Theke dürfen weiterhin dem Nikotin frönen, wenn sie möchten."

Raucherlokal oder nicht

Kleinere Lokale unter 50 Quadratmetern tun sich etwas leichter. Die Betreiber können entscheiden, ob sie zur Gänze als Raucher- oder Nichtraucherlokal geführt werden. Peter Parmetler vom Gleichenberger Kellerstüberl und Maria Gradwohl vom gleichnamigen Gasthaus in Ilz sind sich einig, weiterhin ein Raucherlokal führen zu wollen. "Mir ist es sogar passiert, dass italienische Gäste froh waren, in einem Lokal rauchen zu dürfen", schmunzelte Maria Gradwohl.
Ulrike Seidl erzählte, dass in der Buschenschenke ihres Vaters in Bairisch Kölldorf die beiden Bereiche umgedreht werden. "Der Raum, in dem die Schank steht, wurde zur Nichtraucherzone. Geraucht werden darf ab nun im Extrazimmer und im Wintergarten." Viele Gastronomen wünschen sich aber eine klarere Regelung.
herwig.brucker@woche.at

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