Geflügel

Beiträge zum Thema Geflügel

Die Landesregierung hat die Stallpflicht für Hausgeflügel aufgehoben. Andere Vorsichtsmaßnahmen wegen der Geflügelpestgefahr gelten aber weiter. | Foto: Land Salzburg/Melanie Hutter
2

Verringertes Geflügelpest-Risiko
Stallpflicht für Geflügel im Burgenland aufgehoben

Die burgenländische Landesregierung hat die wegen der möglicherweise drohenden Geflügelpestgefahr verhängte Stallpflicht für Hausgeflügel mit Wirkung von heute, Donnerstag, aufgehoben. Das gab Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf bekannt. Jene Teile des Landes, die bisher als Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko ausgewiesen waren, wurden zu Gebieten mit erhöhtem Risiko herabgestuft. Hier müssen geflügelhaltende Betriebe aber weiterhin vorbeugende Schutzmaßnahmen ergreifen....

  • Burgenland
  • Martin Wurglits
In den Bezirken Güssing, Mattersburg, Neusiedl am See und Jennersdorf gilt flächendeckend eine Stallpflicht für Geflügelbetriebe und Hobbyhaltungen mit mehr als 50 Tieren. | Foto: Roibu/Panthermedia
3

Bez. Güssing, Jennersdorf, Mattersburg, Neusiedl
Stallpflicht wegen erhöhtem Geflügelpest-Risiko

Die Bezirke Güssing, Jennersdorf, Mattersburg und Neusiedl am See gelten seit Montag als Gebiete mit stark erhöhtem Risiko für das Auftreten der Geflügelpest. Die Einstufung hat die Agentur für Ernährung und Gesundheit (AGES) vorgenommen. Zusätzlich gelten in den Bezirken Eisenstadt die Gemeinden Breitenbrunn, Donnerskirchen, Hornstein, Leithaprodersdorf, Mörbisch, Neufeld, Oggau, Purbach und Wimpassingals Gebiete mit stark erhöhtem Risiko. Im Bezirk Oberpullendorf sind es die...

  • Burgenland
  • Martin Wurglits
Seit 10. Jänner 2023 gilt die Stallpflicht für Geflügel-Betriebe und Hobbyhaltungen ab 50 Tieren. Stark erhöhtes Risiko in den Bezirken Eisenstadt, Neusiedl am See und Mattersburg. | Foto: Roibu/panthermedia
2

Stallpflicht im Burgenland
Geflügelpest: 3 Bezirke mit stark erhöhtem Risiko

Seit Anfang der Woche gehören die Bezirke Eisenstadt Umgebung, Neusiedl am See und Mattersburg, zu "Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko". Das bedeutet, dass für alle Betriebe und Hobbyhaltungen, die 50 und mehr Tiere halten, bis auf weiteres eine Stallpflicht gilt.  BURGENLAND. Immer wieder haben die österreichischen Betriebe mit der Geflügelpest und den damit verbundenen zahlreichen Verlusten in Geflügelhaltungen zu kämpfen. Seit Ende des vergangenen Jahres wurden bei mehreren...

  • Bgld
  • Neusiedl am See
  • Michelle Steiner

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.