Stallpflicht im Burgenland
Geflügelpest: 3 Bezirke mit stark erhöhtem Risiko

Seit 10. Jänner 2023 gilt die Stallpflicht für Geflügel-Betriebe und Hobbyhaltungen ab 50 Tieren. Stark erhöhtes Risiko in den Bezirken Eisenstadt, Neusiedl am See und Mattersburg. | Foto: Roibu/panthermedia
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  • Seit 10. Jänner 2023 gilt die Stallpflicht für Geflügel-Betriebe und Hobbyhaltungen ab 50 Tieren. Stark erhöhtes Risiko in den Bezirken Eisenstadt, Neusiedl am See und Mattersburg.
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Seit Anfang der Woche gehören die Bezirke Eisenstadt Umgebung, Neusiedl am See und Mattersburg, zu "Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko". Das bedeutet, dass für alle Betriebe und Hobbyhaltungen, die 50 und mehr Tiere halten, bis auf weiteres eine Stallpflicht gilt. 

BURGENLAND. Immer wieder haben die österreichischen Betriebe mit der Geflügelpest und den damit verbundenen zahlreichen Verlusten in Geflügelhaltungen zu kämpfen. Seit Ende des vergangenen Jahres wurden bei mehreren Wildvögeln, vor allem in Wien und Niederösterreich, Fälle der Geflügelpest festgestellt und auch im Hinblick auf die nahe Zukunft, ist davon auszugehen, dass das Virus auch bereits in der burgenländischen Wildvogelpopulation verbreitet ist. Laut der neuen Novelle auf Basis der Geflügelpest-Verordnung von 2007, sind Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel dauerhaft in Stallungen oder in geschlossenen Vorrichtungen zu halten, die zumindest oben abgedeckt sind. Dies gilt für alle Betriebe ab 50 Tieren.

"Die Einstufung erfolgte aufgrund der Nähe zum Neusiedler See bzw. der Leitha, da hier verstärkt Zugvögel angezogen werden. Die gesetzten Gebiete, so hoffen wir, sollten ausreichen, ob es so sein wird, wird die Natur uns zeigen", so Ing. Wolfgang Pleier von der Landwirtschaftskammer. 

Außerdem sind die Tiere stets so zu halten, dass der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot bestmöglich vermieden wird und zu wildlebenden Wasservögeln ausgeschlossen ist. 

Risikogebiete Aviäre Influenza in der Geflügelhaltung (Stand: 10.01. 2023) | Foto: AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH)
  • Risikogebiete Aviäre Influenza in der Geflügelhaltung (Stand: 10.01. 2023)
  • Foto: AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH)
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Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung 

Für die betroffenen Geflügelbetriebe in den Risikogebieten, sind darüber hinaus zusätzliche vorbeugende Schutzmaßnahmen verpflichtend, um die Verbreitung weiterhin einzudämmen. Sollte beim Geflügel ein Rückgang der Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20 Prozent oder ein Rückgang der Eierproduktion um mehr als 5 Prozent bestehen, oder die Sterberate höher als 3 Prozent in einer Woche sein, ist das den jeweiligen AmtsärztInnen umgehend zu melden. Auch die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften muss mit besonderer Sorgfalt erfolgen. Egal ob Groß- oder Kleinbetriebe - es gibt unzählige Maßnahmen, die eine Ausbreitung verhindern. Die Fütterung und Tränkung der Tiere sollte nur im Stall erfolgen und das Stalleinstreu muss trocken gelagert werden. Auch die strikte Trennung von Stallkleidung und Straßenkleidung wird immer wichtiger werden. Am Geflügelhof Hamp in Mattersburg, werden die Hennen im Waldviertel in Stall-Boden-Haltung aufgezogen, bevor sie in den Verkauf kommen. 

"Ein LKW fährt bis zur Stalltür, dort werden die Tiere verladen und kommen auf direktem Wege zu uns, wo sie sofort in unseren Stall verfrachtet werden. Auch der Verkauf findet aus dem Stall statt, dh. die Hennen kommen nicht in Kontakt mit Freiflächen. Unsere KundInnen sind schon versiert im Umgang mit der mittlerweile 3. Stallpflicht und erhalten von uns außerdem Infos, Tipps und Haltungsvorschläge.", erklärt Ingrid Skarits vom Geflügelhof Hamp.

Stallpflicht alleine zu wenig

Grundsätzlich ist die Geflügelpest eine akute, hochansteckende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für das Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Enten, Gänse und Tauben erkranken kaum, sind aber für die Erregerverbreitung dennoch von großer Bedeutung. Es besteht eine Gefahr der Kontamination des Futters durch infektiösen Wildvogelkot. Ob die Stallpflicht und die damit verbundenen Maßnahmen tatsächlich eine weitere Verbreitung im Burgenland verhindern können, ist allerdings unklar. 

"Die Stallpflicht alleine ist zu wenig, denn es können auch Wildvogelkot im Futter, Einstreu oder Tränkewasser zu Problemen führen, bzw. auch der Eintrag durch Personen wird dabei nicht beachtet", meinte Pleier. 

Die wichtigsten Informationen zur aktuellen Geflügelpest im Burgenland mit regelmäßigen Updates zu den Maßnahmen, werden auf der Online-Plattform der Landwirtschaftskammer zur Verfügung gestellt. Dort ist unter anderem auch die derzeitige Verordnung zu finden, sowie weitere Hilfsmaßnahmen für betroffene Betriebe.

Geflügel im Bezirk Eisenstadt muss in den Lockdown
Seit 10. Jänner 2023 gilt die Stallpflicht für Geflügel-Betriebe und Hobbyhaltungen ab 50 Tieren. Stark erhöhtes Risiko in den Bezirken Eisenstadt, Neusiedl am See und Mattersburg. | Foto: Roibu/panthermedia
Risikogebiete Aviäre Influenza in der Geflügelhaltung (Stand: 10.01. 2023) | Foto: AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH)

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