Wie gründe ich einen Verein?
Mindestens zwei Personen sind für die Gründung erforderlich. Für die Errichtung eines Vereins ist die Vereinbarung von Statuten durch mindestens zwei Personen erforderlich. Die Statuten müssen grundsätzlich klar formuliert und in deutscher Sprache abgefasst sein. Die Gründer können natürliche oder juristische Personen sein. Fristen: Mit dem Einlangen der Errichtungsanzeige bei der zuständigen Vereinsbehörde (Landespolizeidirektion und Bezirkshauptmannschaft) beginnt eine Frist von vier Wochen...