Halte- und Parkverbot

Beiträge zum Thema Halte- und Parkverbot

In der Oberen Bachgasse (Sanatoriumstraße bis ehem. Gasthof Egg) wurde ein Halt- und Parkverbot beschlossen. | Foto: Othmar Kolp
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Wegen Formalfehler
Zammer Gemeinderat beschloss nochmals Parkverbot und Kurzparkzone

ZAMS (otko). Aufgrund eines Formalfehlers mussten das Halte- und Parkverbot in der Oberen Bachgasse sowie die Kurzparkzone beim Riefengebäude vom Gemeinderat nochmals beschlossen werden. Neue Verkehrsregelungen beschlossen Der Zammer Gemeinderat musste sich in seiner letzten Sitzung am 21. September nochmals mit zwei Verkehrsregelungen befassen. In der vorherigen Sitzung am 20. Juli wurde die Verordnung für ein Halt- und Parkverbot für die Obere Bachgasse (Sanatoriumstraße bis ehem. Gasthof...

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In der Oberen Bachgasse (Sanatoriumstraße bis ehem. Gasthof Egg) wurde ein Halt- und Parkverbot beschlossen. | Foto: Othmar Kolp
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Verkehrsregelung
Zammer Gemeinderat beschloss Parkverbot und Kurzparkzone

ZAMS (otko). Eine neue Verordnung regelt ein Halte- und Parkverbot im Bereich der Oberen Bachgasse. Zudem wurde eine kostenfreie Kurzparkzone beim Riefengebäude beschlossen. Beschwerden über parkende Autos In der Gemeinderatssitzung am 20. Juli im Zammer Kultursaal wurden zwei neue Verordnungen im Verkehrsbereich beschlossen. GV Christian Kohler, Obmann Stv. des Infrastrukturausschusses, berichtete, dass im Ausschuss ein Halte- und Parkverbot in der Oberen Bachgasse zwischen der...

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Künftig umfasst das Halte- und Parkverbot im Bereich Altes Bundesstraße (Bäckerei Ruetz) beide Seiten.

Zams: Neue Halte- und Parkverbote

Neue Verordnungen regeln Parkverbote im Bereich Alte Bundesstraße und Rifenal. ZAMS (otko). In der letzten Sitzung beschloss der Zammer Gemeinderat einstimmig zwei neue Verordnungen für Halte- und Parkverbote. Die erste Verordnung betrifft den Bereich Alte Bundesstraße/Sanatoriumsstraße. "Bei der Bäckerei Ruetz (ehem. Bäckerei Wachter) stehen die Autos zum Teil auf der Straße. Das bestehende Halte- und Parkverbot wird auf der rechten Seite bis zur Bachgasse ausgedehnt. Auf der linken Seite gilt...

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