Wegen Formalfehler
Zammer Gemeinderat beschloss nochmals Parkverbot und Kurzparkzone
ZAMS (otko). Aufgrund eines Formalfehlers mussten das Halte- und Parkverbot in der Oberen Bachgasse sowie die Kurzparkzone beim Riefengebäude vom Gemeinderat nochmals beschlossen werden.
Neue Verkehrsregelungen beschlossen
Der Zammer Gemeinderat musste sich in seiner letzten Sitzung am 21. September nochmals mit zwei Verkehrsregelungen befassen. In der vorherigen Sitzung am 20. Juli wurde die Verordnung für ein Halt- und Parkverbot für die Obere Bachgasse (Sanatoriumstraße bis ehem. Gasthof Egg) mehrheitlich beschlossen. Im Bereich des Riefengebäudes wurde einstimmig ebenfalls eine kostenfreie Kurzparkzone von Montag bis Sonntag in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschlossen. Die maximale Parkdauer beträgt dort nun 180 Minuten.
Anhörungsverfahren falsch gemacht
"Wir haben die beiden Verordnungen zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung vorgelegt, wobei wir aber darauf hingewiesen, dass wir das Anhörungsverfahren falsch gemacht haben. Wir haben die Verordnungen zuerst beschlossen und sie dann vorgelegt. Es gehört aber umgekehrt. Daher müssen wird beide Beschlüsse formal wieder aufheben und dann die Verordnungen nochmals neu beschließen", erläuterte Bgm. Siegmund Geiger. Die Aufhebung erfolgte einstimmig. Beim nochmaligen Beschluss des Halte- und Parkverbotes in der Oberen Bachgasse stimmte abermals Vizebgm. Josef Reheis (ÖVP) dagegen. Die Kurzparkzone beim Riefengebäude wurde hingegen einstimmig beschlossen.
Reiner Formalfehler
FP-GV Mathias Venier wollte noch wissen, ob bei den Tafeln ein Datum drauf steht. "Die Verordnungen wurden bereits kund gemacht. Hierbei handelt es sich bei der aufsichtsbehördlichen Genehmigung um eine reine Formalsache ,da die Verordnung seit der Kundmachung gilt. Es wäre aber ein gefundenes Fressen für jeden Anwalt", so der Dorfchef.
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