Richtiges Verhalten
Achtsam sein in der "Wohnung der Wildtiere"
Grundsätzlich ist jedermann berechtigt, sich im Wald zu Erholungszwecken aufzuhalten. BEZIRK KIRCHDORF. Das Forstgesetz sieht aber auch Ausnahmen von diesem Grundsatz vor. Nicht erlaubt ist das Betreten des Waldes beispielsweise in der Nähe von Waldarbeiten, worauf üblicherweise mit Warnschildern hingewiesen wird. Solche Sperren müssen unbedingt beachtet werden. "Grundsätzlich gibt es klare Regeln und Einschränkungen des Waldbetretungsrechts, etwa auf Holzlagerplätzen oder in Jungwäldern",...