Richtiges Verhalten
Achtsam sein in der "Wohnung der Wildtiere"
Grundsätzlich ist jedermann berechtigt, sich im Wald zu Erholungszwecken aufzuhalten.
BEZIRK KIRCHDORF. Das Forstgesetz sieht aber auch Ausnahmen von diesem Grundsatz vor. Nicht erlaubt ist das Betreten des Waldes beispielsweise in der Nähe von Waldarbeiten, worauf üblicherweise mit Warnschildern hingewiesen wird. Solche Sperren müssen unbedingt beachtet werden. "Grundsätzlich gibt es klare Regeln und Einschränkungen des Waldbetretungsrechts, etwa auf Holzlagerplätzen oder in Jungwäldern", erläutert die Präsidentin der Landwirtschaftskammer OÖ, Michaela Langer-Weninger. "Freigegebene Rad- und Reitwege sind in der Regel gut beschildert. Wir haben neue Hinweistafeln konzipiert, die Freizeitnutzer mit dem Motto `Willkommen im Wald´ auf das richtige Verhalten aufmerksam machen."
"Rücksicht nehmen auf das Ökosystem Wald!"
Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner aus Molln bekräftigt den Appell und ergänzt: „Wildtiere haben ihre eigenen Strategien, um vor drohenden Gefahren zu fliehen. Stören Sie diese nach Möglichkeit insbesondere in der Brut- und Setzzeit nicht, berühren Sie keine Jungtiere und nehmen Sie Rücksicht auf das wichtige Ökosystem Wald. So können wir alle weiterhin ein ungetrübtes Naturerlebnis in Wald und Flur genießen.“
Bezirksjägermeister Franz Humpl aus Spital/Pyhrn unterstreicht: "Unser Bezirk, mit seiner einzigartigen Landschaft, ist für viele Menschen ein beliebtes Ausflugsziel und Erholungsgebiet. Zu einer intakten Natur gehört zweifelsohne ein artenreicher, gesunder Wildbestand. Denken wir daran, wenn wir im Wald, also in der Wohnung unserer Wildtiere, unterwegs sind!"
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.