Es zu Silvester "leise" krachen lassen
"Schweizer Kracher" sind nicht nur verboten, sie können auch das Gehör nachhaltig schädigen. Silvester steht vor der Tür. Kaum einer, der es an diesem Abend nicht im wahrsten Sinne des Wortes "krachen lässt". Aber Achtung, seit 4. Jänner 2016 sind auch der Besitz und die Verwendung der sogenannten "Schweizer Kracher" strafbar. Bereits seit 2013 dürfen "Schweizer Kracher", die einen Blitzknallsatz enthalten, nicht mehr verkauft werden. HNO-Abteilung freut sich Dieser Gesetzesbeschluss freut vor...